Gewährleistung & Herstellergarantie
Beim Kauf eines Artikels haben Verbraucher gesetzliche Rechte, wenn die Ware mangelhaft ist. Zusätzlich kann für einzelne Produkte eine freiwillige Garantie des Herstellers bestehen.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer Herstellergarantie sowie die Bedeutung des EU-Gewährleistungslabels und des GARAN-Labels, die Sie in unserem Onlineshop sehen können.
Was ist die gesetzliche Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistung, rechtlich auch als gesetzliche Mängelhaftung bezeichnet, besteht aufgrund gesetzlicher Vorschriften und ist nicht von einer freiwilligen Garantie des Herstellers abhängig.
Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, stehen dem Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer zu.
Hierzu gehört insbesondere die sogenannte Nacherfüllung. Dabei kann je nach den gesetzlichen Voraussetzungen die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangt werden. Unter weiteren Voraussetzungen können auch eine Minderung des Kaufpreises, ein Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz in Betracht kommen.
Bei Waren beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für bestimmte Waren oder besondere Sachverhalte können abweichende gesetzliche Regelungen gelten.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig davon, ob für einen Artikel zusätzlich eine Herstellergarantie angeboten wird.
Was bedeutet das EU-Gewährleistungslabel?
Seit dem 27. September 2026 wird innerhalb der Europäischen Union eine einheitliche harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht verwendet.
Das EU-Gewährleistungslabel soll Verbraucher deutlich darauf aufmerksam machen, dass beim Kauf von Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen.
Das Label informiert unter anderem darüber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union grundsätzlich von mindestens zwei Jahren gesetzlicher Gewährleistung profitieren.
Das Gewährleistungslabel stellt keine zusätzliche Garantie dar und verändert Ihre gesetzlichen Rechte nicht. Es dient dazu, die bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte besser sichtbar und verständlich zu machen.
Weiterführende Informationen zu Ihren Gewährleistungsrechten finden Sie auf dem offiziellen Informationsportal der Europäischen Union.
Offizielle EU-Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht
Was ist eine Herstellergarantie?
Eine Herstellergarantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung des Herstellers beziehungsweise des jeweiligen Garantiegebers.
Der Garantiegeber kann beispielsweise zusagen, dass ein Produkt für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Eigenschaften, Funktionen oder eine bestimmte Leistungsfähigkeit behält.
Welche Leistungen von einer Garantie umfasst sind, wie lange die Garantie gilt und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden kann, ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Eine Herstellergarantie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht. Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber uns als Verkäufer werden durch eine zusätzliche Garantie nicht eingeschränkt.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Gewährleistung und Garantie sind rechtlich unterschiedliche Dinge.
- Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber dem Verkäufer.
- Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung eines Garantiegebers, zum Beispiel des Herstellers.
Eine angegebene Herstellergarantie von beispielsweise 3, 5 oder 10 Jahren bedeutet daher nicht, dass sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist automatisch auf diesen Zeitraum verlängert.
Die Herstellergarantie besteht vielmehr zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Was bedeutet das GARAN-Label?
Das GARAN-Label ist eine europaweit einheitliche Kennzeichnung für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien von Herstellern.
Das GARAN-Label wird verwendet, wenn ein Hersteller für eine Ware eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet, die:
- ohne zusätzliche Kosten gewährt wird,
- die gesamte Ware umfasst und nicht lediglich einzelne Bestandteile,
- eine Dauer von mehr als zwei Jahren hat und
- vom Hersteller entsprechend gegenüber dem Verkäufer angegeben wurde.
Auf dem GARAN-Label wird die Dauer der jeweiligen Herstellergarantie angegeben. Dadurch können Sie bereits vor dem Kauf erkennen, dass für den betreffenden Artikel eine entsprechende zusätzliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers besteht.
Das GARAN-Label ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht. Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber uns als Verkäufer bestehen unabhängig von der Herstellergarantie weiter.
Was bedeutet zum Beispiel „3 Jahre Herstellergarantie“?
Wird bei einem Artikel beispielsweise eine Herstellergarantie von 3 Jahren angegeben, handelt es sich um eine zusätzliche Garantie des Herstellers beziehungsweise des genannten Garantiegebers.
Die konkrete Garantiedauer sowie die Leistungen und Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.
Die Angabe „3 Jahre Herstellergarantie“ bedeutet insbesondere nicht, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist automatisch drei Jahre beträgt.
Gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie bestehen nebeneinander und können unterschiedliche Voraussetzungen und Ansprechpartner haben.
Wo finde ich diese Hinweise bei Licht-Zubehoer.de?
Wir stellen Ihnen die Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung im Rahmen Ihres Einkaufs in unserem Onlineshop zur Verfügung.
Im Warenkorb und vor Abschluss Ihrer Bestellung wird die harmonisierte Information zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht angezeigt.
Bei Artikeln, für die eine entsprechende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren besteht und uns die erforderlichen Informationen vorliegen, kann zusätzlich das GARAN-Label produktbezogen angezeigt werden.
Die dort angegebene Jahreszahl gibt die Dauer der betreffenden gewerblichen Haltbarkeitsgarantie an.
Was mache ich, wenn ein Artikel einen Mangel hat?
Wenn ein bei uns gekaufter Artikel einen Mangel aufweist, können Sie sich hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte an uns als Verkäufer wenden.
Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit Ihre Bestell- oder Rechnungsnummer, den betroffenen Artikel sowie eine kurze Beschreibung des Problems mit. Fotos können bei der Beurteilung eines Mangels hilfreich sein.
MLZ Vertriebs GmbH
Gwinnerstraße 19
60388 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: 069 348779280
E-Mail: info@mlzgmbh.de
Sie können uns außerdem über das Kontaktformular auf unserer Webseite erreichen.
Wie nehme ich eine Herstellergarantie in Anspruch?
Für die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Je nach Hersteller kann vorgesehen sein, dass Sie sich direkt an den Hersteller, einen autorisierten Servicepartner oder zunächst an uns wenden.
Bitte beachten Sie deshalb die beim jeweiligen Produkt angegebenen Garantieinformationen und Garantiebedingungen.
Unabhängig davon können Sie Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin gegenüber uns als Verkäufer geltend machen.
Gilt diese Information auch für Geschäftskunden?
Die auf dieser Seite erläuterten EU-Verbraucherinformationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und zum GARAN-Label richten sich insbesondere an Verbraucher.
Bei Verträgen mit Unternehmern beziehungsweise Geschäftskunden können andere gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen gelten.
Die im Onlineshop verwendeten Verbraucherlabels werden deshalb nicht in gleicher Weise für reine B2B-Kunden angezeigt.
Häufige Fragen
Ist eine Garantie dasselbe wie die gesetzliche Gewährleistung?
Nein. Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich aus dem Gesetz. Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung des jeweiligen Garantiegebers.
Verliere ich meine Gewährleistungsrechte, wenn ein Artikel eine Herstellergarantie hat?
Nein. Eine zusätzliche Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.
Bedeutet ein GARAN-Label automatisch, dass Licht-Zubehoer.de die angegebene Garantie gibt?
Nein. Das GARAN-Label kennzeichnet eine entsprechende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Wer Garantiegeber ist und welche Bedingungen gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Garantieinformationen.
Warum haben nicht alle Artikel ein GARAN-Label?
Das GARAN-Label wird nur verwendet, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere muss eine entsprechende kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für die gesamte Ware mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren bestehen und die erforderliche Information muss dem Verkäufer zur Verfügung stehen.
Warum sehe ich zusätzlich ein allgemeines Gewährleistungslabel?
Das allgemeine EU-Gewährleistungslabel informiert über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Das GARAN-Label weist dagegen auf eine bestimmte zusätzliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für einen konkreten Artikel hin.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Garantien finden Sie auf dem offiziellen Informationsportal der Europäischen Union:
Wichtig: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Erläuterung von Gewährleistung und Garantie. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Bestimmungen sowie bei einer zusätzlichen Garantie die jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Stand: 30.09.2026